Mit der Entscheidung gilt das Verfahren als abgeschlossen. Die Zusagen der DFL gelten als verbindlich und es darf keine weiteren Ausnahmen geben. Meiner Meinung nach ein kleiner Sieg für den Fußball.

Die Zusage besteht darin, dass die DFL Ausnahmemöglichkeiten aus ihrer Satzung streicht, die Bestehenden aber nicht aufhebt. Laut der Behörde verhindert das, dass selbstauferlegte sportpolitische Ziele der DFL durchkreuzt werden können.
Die komplette Meldung findet ihr hier:
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2023/13_07_2023_50+1.html

Die 50 + 1 Regel besagt, dass Kapitalgesellschaften (KG) in de Vereine ihre Clubs ausgelagert haben, niemals die Stimmenmehrheit haben dürfen. Ewiger Streitpunkt wird aber wohl weiterhin sein, ob die Kapitalmehrheit bei einem Investor liegen darf oder nicht.
Längere Erläuterung der Regel:
https://de.wikipedia.org/wiki/50%2B1-Regel

Von murmel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner